Am 6. Oktober erschien in der führenden Tessiner Tageszeitung Corriere del Ticino ein Beitrag zum Thema katalanischer Separatismus. Anlass dazu war der Urnengang vom 27. September in Katalonien. Einige Stellen des Artikels und ein Leserbrief bieten ein ideales Beispiel der Beziehung zwischen den Medien und dem Prozess der Bildung einer öffentlichen Meinung.
Es macht keinen Sinn, hier auf den Namen des Verfassers hinzuweisen, eines italienischen Journalisten mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund, denn es geht hier nicht um persönlich gezielte Kritik. Einige Stellen des betreffenden Artikels und ein einige Tage später in der gleichen Zeitung erschienener Leserbrief bieten ein ideales Beispiel der Beziehung, die zwischen den Medien und dem Prozess der Bildung einer öffentlichen Meinung entsteht. Es geht bekanntlich um den zwischen der katalanischen Lokalregierung und dem spanischen Zentralstaat entstandenen Streit über die Absicht Kataloniens, sich selbstständig zu machen. In Fettschrift, die Zitate aus dem Artikel.
«Wer hat Recht [zwischen dem spanischen Zentralstaat und den Separatisten]? Die Frage ist eine rein theoretische und daher fast irrelevant.»
Wer im Streit zwischen dem spanischen Zentralstaat und den katalanischen Separatisten Recht behält, lässt sich unmissverständlich feststellen. Das ist der spanische Staat, gestützt u.a. auf den Art. 2 der geltenden spanischen Verfassung von 1978.
La Constitución se fundamenta en la indisoluble unidad de la Nación española, patria común e indivisible de todos los españoles (Art. 2, Constitución española, 1978).
[Übersetzung] Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier (Art. 2, spanische Verfassung, 1978). Es geht nicht um eine rein akademische Spekulation und auch nicht um eine irrelevante Fragestellung. Sinn, Wortlaut und Zweck der Formulierung lassen keine Zweifel zu. Das aktuelle Hoheitsgebiet Spaniens gehört gemeinsam zum spanischen Volk. Der Verfassungstext wurde am 6. Dezember 1978 im Rahmen eines gesamtspanischen Referendums vom Volk, darunter auch von den Katalanen, mit überwältigender Mehrheit gebilligt.
Diese Sachlage verhindert nicht, dass eine Region Spaniens die Unabhängigkeit beansprucht, aber: Die sezessionswillige Region muss alle spanischen Bürger davon überzeugen, dass das gemeinsame Hoheitsgebiet nun zerlegt und somit die Verfassung geändert werden muss. Es ist ein anderer – ein schwieriger, aber durchaus möglicher – verfassungsrechtlicher Prozess notwendig, als eine einseitige Unabhängigkeitserklärung. Dabei spielt die politische Einstellung des einen oder des anderen Regierungschefs in Madrid keine entscheidende Rolle. Es ist ein breiter nationaler Konsens erforderlich. Die Schotten haben es geschafft: Sie konnten das nationale Parlament in London überzeugen und hielten ihr Unabhängigkeitsreferendum ab (vgl. Modification of Schedule 5 to the Scotland Act 1998, Order 2013 No. 242). In Spanien erfordert eine Änderung der Verfassungspräambel 2/3 der parlamentarischen Mehrheit, die darauffolgende Auflösung des Parlaments, Neuwahlen, die Ratifizierung des neuen Verfassungstextes durch die neu gewählten Parlamentskammern und schliesslich ein gesamtspanisches Referendum über den neuen Verfassungstext (s. Art. 168, spanische Verfassung, 1978). Gelingt es den Katalanen, bei ihren spanischen Mitbürgern den notwendigen gemeinsamen Willen herbeizuführen? Das ist die Kernfrage.
«Man sieht nicht, wie Spanien sich der Unabhängigkeit Kataloniens widersetzen und trotzdem als demokratischer Staat weiter bezeichnen könnte, wenn [in Katalonien] eine Mehrheit für die Sezession entsteht».
Das ist die köstlichste Passage des ganzen Artikels. Lautstarke Appelle auf Freiheit, Selbstbestimmung und Emanzipation sind heute billige Münze. Wer auf den Begriff von Freiheit hinweist, wie er von Hobbes über Kant und die Französische Revolution bis hin zum modernen Rechtsstaat umschrieben wurde, wird schlicht und einfach als «undemokratisch» wegpolitisiert. Niemand stellt das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Frage (Art. 1 u. 55 Charta der Vereinigten Nationen, u.a.). Das Gegenstück dazu, das Prinzip der territorialen Integrität des Staates, ziehen Separatisten absichtlich niemals in Betracht. Die territoriale Ordnung des Staates ist von Verfassungsgrundsätzen geregelt, die alle Bürger (nicht nur die sezessionswilligen) anerkennen. Spanien ist und bleibt demokratisch, soweit es seine Verfassung einhält. Undemokratisch würde es eben dann, wenn Madrid eine Zerlegung des Staatsgebiets ungeachtet des gesamtspanischen Grundgesetzes dulden würde. Der Sachverhalt in Katalonien ist verfassungsrechtlich mit der Stellung der Separatisten in der Ostukraine vergleichbar. Die Lage in der Ukraine mahnt uns an die verheerenden Folgen von Sezessionen, die ausserhalb des geltenden Verfassungsrechts und – im Fall der Ukraine – unter Einmischung fremder Akteure erzwungen werden.
«Die Befürworter der Unabhängigkeit meinen, Katalonien sei eine Nation und habe daher Recht auf Selbstbestimmung.» […] «Es kann nur schwer in Frage gestellt werden, dass Katalonien eine Nation ist, obwohl 2010 das spanische Verfassungsgericht diese Bezeichnung ablehnte.»
Der Autor übernimmt hier die naivsten Überzeugungen zum Thema Separatismus: Wenn eine Bevölkerungsgruppe ethnische Besonderheiten aufweist, entsteht ihr Recht auf Selbstbestimmung und daher auf territoriale Sezession. Die spanische Verfassung gewährt das Recht auf Autonomie (nicht auf Selbstständigkeit) der Nationalitäten und Regionen:
[La Constitución] reconoce y garantiza el derecho a la autonomía de las nacionalidades y regiones que la integran y la solidaridad entre todas ellas (Art. 2, Constitución española, 1978).
[Übersetzung] [Die Verfassung] anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, aus denen sie sich zusammensetzt, und auf die Solidarität zwischen ihnen (Art. 2, spanische Verfassung, 1978). Die Katalanen versuchen, im Begriff «Nationalität» eine Anerkennung ihres Status als «Nation» zu sehen. Das ist schon von der juristischen Logik des betreffenden Verfassungsartikels her nicht möglich. Der Kommentator erwähnt zu diesem Thema den Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts Nr. 31/2010 vom 28. Juni 2010. Im langen Entscheid lehnen die Verfassungsrichter dieses Argument u.a. unter Punkt II./9. mehr als überzeugend ab. Selbst die Verfassungsrichter, die über diesen Beschluss abweichend abstimmten, waren sich zu diesem Punkt einig (s. STC 31/2010, votos particulares). Ein aufmerksameres Durchlesen dieses und des späteren Entscheids Nr. 41/2014 vom 10. April 2014, in dem der Anspruch auf katalanische «Souveränität» mit ähnlichen schlüssigen Argumenten abgelehnt wird, hätte dem Journalisten die zwecklose Auflistung von geschichtlichen und kulturellen Bezügen, die seines Erachtens die Existenz einer katalanischen Nation begründen, erspart.
Die Frage, ob bei Katalonien die Züge einer Nation zu erkennen sind, begründet nämlich kein automatisches Recht auf Sezession. Das ethnische Element liegt im Volk und begründet eventuell ein Recht auf Selbstbestimmung, aber das territoriale Element, als Bestandteil der staatlichen Souveränität, beruht auf anderen Grundlagen (Brilmayer, Yale 1991). Um ihre Region vom aktuellen territorialen Bestand Spaniens ohne Einwilligung der übrigen spanischen Bürger abtrennen zu dürfen, sollten die Katalanen beweisen, dass Katalonien rechtswidrig, gewalttätig oder gegen den Willen der Katalanen von Spanien erworben und jahrhundertelang regiert wurde. Ein solcher Nachweis scheint anhand der langen gemeinsamen Geschichte der Spanier schwer zu erbringen. Damit nicht genug: In der Verfassung von 1978 haben die Katalanen zusammen mit allen anderen Spaniern per Referendum beschlossen, dass «Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, Träger der nationalen Souveränität [ist]» (Art. 1.2, s. auch STC 41/2014, II./3.). In diesem Zusammenhang entbehrt der Anspruch der Katalanen auf eine einseitige Sezession konkludent jeder Grundlage.
Die Behauptung, dass der Begriff «Nationalität» dasselbe wie «Nation» bedeutet, bekräftigt der Artikelverfasser durch ein Zitat von Manuel Fraga Iribarne. Der spanische Verfassungsrechtler war früher Mitglied der Regierung Francos und gehört «heute der Volkspartei» an, so der Kommentator. Die Frage, ob und inwiefern sich die Ausdrücke Nation und Nationalität voneinander unterscheiden, mag sprachwissenschaftlich zwar interessant sein, aber sie ist im betreffenden Sachverhalt juristisch klar genug. Übrigens gehört heute Manuel Fraga nicht mehr der spanischen Volkspartei, denn er starb 2012. Hier hat der Artikelverfasser seine Quellen, die betreffenden Gerichtsentscheide und die reichhaltige einschlägige Literatur womöglich nicht gründlich genug geprüft.
Der betreffende Artikel stellt einen sachlich und methodologisch haltlosen, für den Leser irreführenden Bericht über den katalanischen Separatismus dar. Billige Aussagen werden durch sachfremde, teilweise inakkurat ausgewertete Beweisstücke untermauert. Die Argumentation wird trotzdem so aufbereitet, dass sie für den durchschnittlichen Leser logisch und glaubwürdig klingt. Der gleiche Aufbau war schon beim im Juni im italienischen Corriere della Sera erschienenen Gespräch mit dem russischen Präsidenten V.V. Putin zu erkennen (s. >hier).
Hinkende Methodik, sachliche Konfusion und irreführende Schlussfolgerungen: Warum erscheint ein so schwacher Beitrag zu einem dermassen heiklen Sachverhalt in einer sonst gut gepflegten führenden Tageszeitung? Es geht hier nicht darum, dass die Presse, im Sinne der freien Meinungsäusserung, Raum für unterschiedliche Ansichten bietet. Der Artikel betrifft Verfassungs- und Rechtsgrundsätze, die sich als solche der Meinungsverschiedenheit entziehen und gegebenenfalls eine Debatte auf verfassungsrechtlichem Niveau begründen könnten. Das ist aber nicht das Ziel des gegenständlichen Beitrags.
Die Antwort auf die Frage, wie es in einer Zeitungsredaktion zu solchen Ausrutschern kommt, würde hier nicht weiter bringen. Ich konzentriere mich eher auf die Folgen. Einige Tage nach dem betreffenden Artikel erschien in der gleichen Zeitung ein interessanter Leserbrief. Der Brief beweist, wie und wie schnell sich irreleitende Thesen auf die öffentliche Meinung auswirken. Der Leser lobt in seinem Brief den «ausgewogenen Beitrag» zum Thema und zitiert als Quintessenz des demokratischen Denkens die fragwürdigste Stelle des ganzen Artikels: «Man sieht nicht, wie Spanien sich der Unabhängigkeit Kataloniens widersetzen und trotzdem als demokratischer Staat weiter bezeichnen könnte, wenn [in Katalonien] eine Mehrheit für die Sezession entsteht.» Der Leser fügt hinzu, der Bezug auf die Verfassung sei «nur ein Vorwand, mit dem sich der Premier-Minister Rajoy sich auf intolerante und undemokratische Weise dem Recht auf Sezession der Katalanen widersetzt.» Die Verfassung sei schliesslich nichts als «ein Stück Papier […], das man gegebenenfalls ändern kann.» Auftrag ausgeführt!
Im koordinierten und zeitnahen Reflex zwischen dem Erscheinen des Artikels und der Reaktion des Lesers offenbart sich der Zusammenhang zwischen Medien und (Miss)bildung der öffentlichen Meinung. Der Artikelverfasser stützt sich auf weit verbreitete Überzeugungen: Wer bei einem verfassungsrechtlichen Streit Recht behält, macht keinen Sinn, feststellen zu wollen, es sei nur pedantische Akademie. «Demokratisch» ist daher die Ordnung, die allen nur rücksichtslose Freiheit gewährt. Das ist das Vorzimmer zur Diktatur. Der moderne Rechtsstaat stützt sich nämlich auf ein gut geregeltes Spiel von gegenseitigen Freiheitseinschränkungen im Rahmen des Sozialvertrags.
Das geltende spanische Verfassungsrecht gewährt kein Recht auf einseitige Sezession der Regionen, egal welche Argumente das unendliche politische Gerede und Geschreibe darbietet. So wollten alle Spanier, darunter auch die Katalanen, im Referendum von 1978. Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen haben Recht auf Selbstbestimmung, wenn sie eine eigenständige ethnische Identität nachweisen. Die Selbstbestimmung begründet nicht unbedingt ein Recht auf Sezession: Sie findet heute in der regionalen Autonomie der Regionen ihre territoriale, fassbare Definition. Wenn die Katalanen damit nicht mehr zufrieden sind und einen eigenen Staat gründen wollen, indem sie Land vom gemeinsamen Hoheitsgebiet Spaniens abtrennen, müssen sie den Pakt von 1978 rückgängig machen, mit dem die Souveränität des gesamten spanischen Volkes auf dem gesamten spanischen Territorium in der Verfassung verankert wird. Die Änderung der gemeinsamen Verfassung erfordert die Einwilligung der gesamten Nation. Viele Präzedenzfälle beweisen, dass dies durchaus möglich ist (Schottland vs. Grossbritannien, 2014; Süd-Sudan vs. Sudan, 2011; Tschechoslowakei, 1992). Diesen Konsens konnten die Katalanen bisher nicht herbeiführen. Es scheint nun, dass sie ihren Willen einseitig, mit unschlüssigen, zum Teil widersprüchlichen Auslegungen der Verfassung und der Gesetzesgrundlagen ihrer regionalen Autonomie durchzusetzen versuchen. Aus diesem Grund schauen Spanien und die internationale Gemeinschaft auf die katalanischen Versuche mit Sorge, denn illegal erzwungene Sezessionen erregen Instabilität und verursachen Konflikte (Ukraine, 2014; Jugoslawien, 1991; Biafra, 1967 u.v.a.). Selbstbestimmung ist nicht unbedingt Synonym von Sezessionsrecht und letzteres bedeutet nicht in jedem Fall Demokratie.
Aufgabe einer Zeitung sollte sein, den Lesern dazu zu verhelfen, diese Verhältnisse korrekt einzuschätzen. Ganz dagegen: Der hier in Frage stehende Artikel übernimmt vom Volksmund falsche Thesen und bekräftigt sie mit einer methodologisch und sachlich unzutreffenden Argumentation. Der Leser freut sich und reagiert geschmeichelt darauf. Man hat sein Brot reichlich mit Butter gestrichen. Der Artikel im Corriere del Ticino ist nur ein besonders gelungenes Muster einer Methodik, die sich heute bei den internationalen Medien wie ein Buschfeuer verbreitet und in den sozialen Netzwerken ihr ideales Echo findet.
Der moderne Rechtsstaat steht unter Druck. Der religiöse Extremismus, die Schläue machtsüchtiger Staats- und Regierungsoberhäupter und freiheitsfeindliche kulturelle Orientierungen finden in einer schwachen Öffentlichkeit, die in den Grundsätzen des Rechtsstaats eher leere Papierstücke als die Grundlagen unseres Wohlstands und unserer Sicherheit sieht, einen fruchtbaren Nährboden.